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FI N Ko Service GmbH

Jedem, was er verdient.

Die Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist in jedem Unternehmen ein äußerst sensibler Bereich.  Dabei kommt es auf Pünktlichkeit und Genauigkeit an – Fehler oder verspätete Auszahlungen verärgern Mitarbeiter und sorgen für schlechte Stimmung.

Mit der Auslagerung der Lohn- und Gehaltsabrechnung gewinnen Sie Sicherheit: Die Bearbeitung erfolgt stets auf dem aktuellen Stand und jede gesetzliche Änderung wird unmittelbar umgesetzt. Die genaue Einhaltung von Terminen ist immer gewährleistet - auch bei Engpässen durch Urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen. Durch den hohen Grad an Automation profitieren Sie außerdem von einer Kostenoptimierung.

Ein Wechsel ist jederzeit möglich

Den Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Lohnbuchhaltung an uns auslagern, bestimmen Sie selbst. Wir leiten alle notwendigen Schritte für einen bequemen und reibungslosen Übergang ein - von der Einrichtung der Schnittstellen bis zur Übernahme der bisherigen Daten.

Unsere Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung:

Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Führung der Lohnkonten
  • Erstellung der Lohnsteueranmeldungen mit elektronischer Datenübermittlung an die Finanzverwaltung
  • Erstellung und Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Elektronische Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung
  • Fertigung der Buchungsliste für die laufende Finanzbuchhaltung
  • Bearbeitung des Zahlungsverkehrs

Erstellung von Lohnbescheinigungen für den Bezug von …

  • Krankengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Erziehungsgeld
  • Arbeitslosengeld

Personalverwaltung

  • An- und Abmeldung der Mitarbeiter bei den Krankenkassen
  • Neuanlage und stetige Aktualisierung der Personalstammdaten
  • Führung der Urlaubstagekonten

Reisekostenabrechnungen

  • Elektronische Erfassung von Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstigen Mehraufwendungen durch berufliche Reisen
  • Entsprechende Abrechnung und Verarbeitung in der Lohn- und Finanzbuchhaltung

Sämtliche Leistungen werden gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG erbracht.

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